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Allgemeine Geschäftsbedingungen
DJ aus Leidenschaft NRW

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen

DJ aus Leidenschaft NRW
Patrick Rothenbücher
Stettiner Straße 5
46483 Wesel

nachfolgend „DJ aus Leidenschaft NRW“ genannt,

und seinen Kunden, Auftraggebern bzw. Veranstaltern, nachfolgend „Kunde“ genannt.

Die Geschäftsbezeichnung „DJ aus Leidenschaft NRW“ bezeichnet das DJ- und Eventdienstleistungsangebot von Patrick Rothenbücher.

Diese AGB gelten insbesondere für DJ-Dienstleistungen, Moderation, Ton- und Lichttechnik, technische Zusatzleistungen sowie – soweit vereinbart – die Vermietung von Veranstaltungstechnik.

 

2. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme eines Angebotes, eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, einen schriftlichen Vertrag oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung zwischen DJ aus Leidenschaft NRW und dem Kunden.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail, Kontaktformular, Messenger, schriftlich oder mündlich erfolgen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine Vereinbarung in Textform empfohlen.

Mit Abschluss der Buchung wird der Kunde zum Veranstalter bzw. Auftraggeber der Veranstaltung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der vorherigen Abstimmung mit DJ aus Leidenschaft NRW. Zusätzliche Leistungen können gesondert berechnet werden.

3. Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem individuell geschlossenen Vertrag.

Die Leistung kann insbesondere folgende Bestandteile umfassen:

  • DJ-Dienstleistung

  • musikalische Planung und Vorbereitung

  • dezente Moderation, sofern vereinbart

  • Ton- und Lichttechnik

  • Aufbau und Abbau der Technik

  • technische Betreuung während der Veranstaltung

  • Sondertechnik, Effekte, Nebel, Haze oder Laser, sofern ausdrücklich vereinbart

  • Vermietung von Veranstaltungstechnik, sofern ausdrücklich vereinbart

Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Vertrages.

Die musikalische Gestaltung erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden, unter Berücksichtigung des Veranstaltungscharakters, der Gäste, der Musikwünsche und der Stimmung vor Ort. Musikwünsche sind ausdrücklich willkommen, soweit sie zum Ablauf und Charakter der Veranstaltung passen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass die vereinbarten Leistungen am Veranstaltungsort ordnungsgemäß erbracht werden können.

Hierzu gehört insbesondere:

  • rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort für Aufbau und Soundcheck

  • ausreichende Aufbaufläche für DJ- und Veranstaltungstechnik

  • sichere und geeignete Stromversorgung

  • Schutz der Technik vor Regen, Feuchtigkeit, Hitze, Kälte, direkter Sonneneinstrahlung und sonstigen Gefahren

  • geeignete Park- und Entlademöglichkeiten in zumutbarer Nähe

  • Einholung eventuell erforderlicher Genehmigungen

  • Information über besondere örtliche Vorgaben, Lautstärkebegrenzungen, Sperrzeiten oder Hausordnungen

  • bei Nebel-, Haze-, Pyro-, Laser- oder Spezialeffekten: vorherige Klärung mit Location, Brandschutz, Hausverwaltung oder zuständigen Stellen

Kann die Leistung aufgrund fehlender Mitwirkung, ungeeigneter Rahmenbedingungen oder behördlicher bzw. örtlicher Vorgaben nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen, soweit DJ aus Leidenschaft NRW dies nicht zu vertreten hat.

 

5. Vergütung und Zahlung

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist die vereinbarte Vergütung spätestens am Veranstaltungstag vor, während oder unmittelbar nach Ende der Veranstaltung ohne Abzug zu zahlen.

Die Zahlung kann – je nach Vereinbarung – per Überweisung, Barzahlung oder auf anderem abgestimmten Zahlungsweg erfolgen.

Anzahlungen, Reservierungsgebühren oder Teilzahlungen gelten nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.

Zusätzliche Leistungen, Verlängerungen, kurzfristige Änderungen oder nicht vereinbarte Mehraufwände können gesondert berechnet werden.

 

6. Verlängerung der Spielzeit

Eine Verlängerung der vereinbarten Spielzeit ist nur möglich, wenn DJ aus Leidenschaft NRW der Verlängerung zustimmt und keine organisatorischen, gesundheitlichen, technischen oder sonstigen Gründe entgegenstehen.

Die Vergütung für eine Verlängerung richtet sich nach der individuell vereinbarten Zusatzvergütung oder – falls vorher nicht ausdrücklich festgelegt – nach einer angemessenen stundenweisen Abrechnung.

Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

 

7. Anreise, Aufbau und besondere Aufwände

Normale Anfahrts-, Aufbau- und Abbauzeiten sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Leistung, wenn dies im Angebot entsprechend berücksichtigt wurde.

Ist die Anreise oder der Aufbau mit außergewöhnlichem Aufwand verbunden, kann dieser gesondert berechnet werden. Dies gilt insbesondere bei:

  • besonders langen Laufwegen

  • fehlenden Park- oder Entlademöglichkeiten

  • Treppen, Aufzügen oder schwer zugänglichen Räumen

  • Fähren, Flugreisen, Bergbahnen oder ähnlichen Besonderheiten

  • stark verzögertem Zugang zur Location

  • zusätzlichen Sicherheits- oder Zugangsvorgaben

Der Kunde hat DJ aus Leidenschaft NRW vor Vertragsschluss über solche Besonderheiten zu informieren.

 

8. Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zu erfolgen.

Im Falle eines Rücktritts durch den Kunden werden folgende pauschalierte Ausfallkosten berechnet:

  • Rücktritt bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 30 % der vereinbarten Vergütung

  • Rücktritt weniger als 6 Monate bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 60 % der vereinbarten Vergütung

  • Rücktritt weniger als 30 Tage bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 70 % der vereinbarten Vergütung

  • Rücktritt weniger als 20 Tage bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 80 % der vereinbarten Vergütung

  • Rücktritt weniger als 10 Tage vor der Veranstaltung: 90 % der vereinbarten Vergütung

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass DJ aus Leidenschaft NRW kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

DJ aus Leidenschaft NRW bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Soweit DJ aus Leidenschaft NRW den abgesagten Termin anderweitig gleichwertig vergeben kann, werden dadurch ersparte Aufwendungen und Ersatzvergütungen angemessen berücksichtigt.

Sollte es nach einer Absage zu einer Umbuchung oder einem neuen Auftrag kommen, können die Stornokosten individuell neu geregelt oder angerechnet werden.

 

9. Rücktritt / Ausfall durch DJ aus Leidenschaft NRW

DJ aus Leidenschaft NRW ist zum Rücktritt oder zur Absage berechtigt, wenn die Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.

Wichtige Gründe können insbesondere sein:

  • Krankheit

  • Unfall

  • technische Ausfälle

  • höhere Gewalt

  • behördliche Anordnungen

  • erhebliche Sicherheitsbedenken

  • unzumutbare oder gefährliche Bedingungen am Veranstaltungsort

  • nicht erfüllte Mitwirkungspflichten des Kunden

Im Falle eines Ausfalls bemüht sich DJ aus Leidenschaft NRW nach Möglichkeit um gleichwertigen Ersatz zu vergleichbaren Konditionen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatz-DJs besteht jedoch nicht.

Bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet, soweit keine bereits erbrachten Leistungen, entstandenen Aufwendungen oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen.

Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

 

10. Höhere Gewalt und nicht zu vertretende Umstände

Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von DJ aus Leidenschaft NRW zu vertretender Umstände nicht, verspätet oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, haftet DJ aus Leidenschaft NRW hierfür nicht.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse

  • Unwetter

  • Stromausfälle oder Stromschwankungen

  • behördliche Verbote oder Auflagen

  • Pandemien oder vergleichbare Lagen

  • Brand, Wasserschäden oder Evakuierungen

  • Ausfall oder Sperrung der Location

  • Sicherheitsrisiken

  • technische Störungen, die im Verantwortungsbereich des Veranstalters, der Location oder Dritter liegen

Soweit möglich, werden die Parteien eine einvernehmliche Lösung suchen, zum Beispiel eine Terminverschiebung.

11. Haftung

DJ aus Leidenschaft NRW haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DJ aus Leidenschaft NRW nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Schäden, die durch Gäste, Besucher, Dienstleister der Veranstaltung, Mitarbeiter der Location oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet DJ aus Leidenschaft NRW nicht, soweit DJ aus Leidenschaft NRW diese Schäden nicht zu vertreten hat.

Der Kunde haftet für Schäden an Equipment, Technik, Zubehör, Musikdatenträgern oder sonstigem Eigentum von DJ aus Leidenschaft NRW, soweit diese Schäden durch ihn selbst, seine Gäste, von ihm beauftragte Personen oder ihm zurechenbare Dritte verursacht wurden.

Der Kunde verpflichtet sich, DJ aus Leidenschaft NRW bei der Feststellung eines Schadensverursachers zu unterstützen. Bei erheblichen Schäden können Polizei, Ordnungsbehörden oder Sicherheitsdienste hinzugezogen werden.

12. Technik, Sicherheit und Spezialeffekte

DJ aus Leidenschaft NRW setzt professionelle Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik ein.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Technik sicher betrieben werden kann. Insbesondere dürfen Gäste die Technik nicht eigenmächtig bedienen, verändern, verschieben, abdecken oder beschädigen.

Der Einsatz von Nebel, Haze, Licht- und Lasereffekten erfolgt nur, wenn die räumlichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

DJ aus Leidenschaft NRW ist berechtigt, den Einsatz einzelner technischer Elemente abzulehnen oder einzustellen, wenn Sicherheitsbedenken bestehen, behördliche Vorgaben entgegenstehen oder die Location den Einsatz untersagt.

Kosten durch Fehlalarme, Brandmeldeanlagen, Sicherheitsdienste oder sonstige Folgen eines nicht abgestimmten Effekt-Einsatzes trägt der Kunde, soweit diese nicht durch DJ aus Leidenschaft NRW zu vertreten sind.

13. GEMA und sonstige Genehmigungen

Eine eventuell anfallende GEMA-Gebühr oder sonstige urheberrechtliche Vergütung trägt der Kunde bzw. Veranstalter.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Veranstaltung ordnungsgemäß bei der GEMA oder anderen zuständigen Stellen anzumelden, sofern eine Anmeldung erforderlich ist.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, Veranstaltungen mit Eintritt, Werbecharakter, öffentlicher Einladung, Vereinsfeiern, Betriebsfeiern oder vergleichbaren Veranstaltungen können GEMA-Gebühren entstehen.

Bei rein privaten Veranstaltungen, zum Beispiel privaten Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten im geschlossenen persönlichen Kreis, fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Einordnung seiner Veranstaltung zu prüfen und erforderliche Anmeldungen oder Genehmigungen vorzunehmen.

14. Foto- und Videoaufnahmen

Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen zu Dokumentations-, Referenz- und Werbezwecken erstellt werden.

Erkennbare Einzelaufnahmen von Personen werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine entsprechende Einwilligung vorliegt oder eine gesetzliche Grundlage besteht.

Bei Minderjährigen ist eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zulässig.

Übersichtsaufnahmen, Stimmungsbilder oder Aufnahmen, bei denen einzelne Personen nicht im Mittelpunkt stehen, können zu Referenz- und Werbezwecken genutzt werden, soweit keine berechtigten Interessen der abgebildeten Personen entgegenstehen.

Betroffene Personen können jederzeit eine Entfernung, Unkenntlichmachung oder weitere Nichtverwendung verlangen. Ein entsprechender Hinweis genügt per E-Mail.

15. Datenschutz

DJ aus Leidenschaft NRW verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Bearbeitung von Anfragen, zur Angebotserstellung, zur Vertragsdurchführung, zur Rechnungsstellung, zur Kommunikation und zur Abwicklung der Veranstaltung.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist insbesondere die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und die Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Der Kunde hat nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch.

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von DJ aus Leidenschaft NRW.

Die DSGVO verlangt bei der Erhebung personenbezogener Daten transparente Informationen über Verantwortlichen, Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Betroffenenrechte; deshalb ist eine separate Datenschutzerklärung auf deiner Website sinnvoll und sollte nicht nur in den AGB stehen.

16. Vermietung von Veranstaltungstechnik

Soweit Veranstaltungstechnik ohne Bedienpersonal vermietet wird, gelten zusätzlich die folgenden Regelungen:

Die vermietete Technik ist sorgfältig, sachgemäß und ausschließlich für den vereinbarten Zweck zu verwenden.

Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl oder Rückgabe in verschmutztem oder unvollständigem Zustand, soweit er dies zu vertreten hat.

Die Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von DJ aus Leidenschaft NRW zulässig.

Die Rückgabe hat vollständig, funktionsfähig und zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.

Eine Bedienung durch fachlich ungeeignete Personen erfolgt auf Risiko des Kunden.

17. Verbraucherstreitbeilegung

DJ aus Leidenschaft NRW ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Einen alten Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform solltest du nicht mehr verwenden, da diese Plattform seit dem 20.07.2025 abgeschaltet ist. Die allgemeinen Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung nach dem VSBG können aber weiterhin relevant sein

18. Schlussbestimmungen

Wer die AGB aufmerksam gelesen hat, darf mir am Veranstaltungstag gerne Kinderschokolade am DJ-Platz bereitlegen.

Dieser Hinweis ist mit einem Augenzwinkern gemeint und stellt keine zusätzliche Verpflichtung dar.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist, soweit rechtlich zulässig, Wesel.

Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Wesel. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.

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